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Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

Abweichende Meinung der Finanzverwaltung und jetzt?

Das Finanzamt ist anderer Meinung als Sie? Sie haben eine Nachforderung erhalten? Ein bestimmter Ansatz in Ihren Unterlagen wird anders bewertet, als Sie das gedacht haben?

  • Wir gehen der Sache auf den Grund und beraten Sie bei weiteren Schritten.
  • Wir helfen Ihnen bei der fristgerechten Formulierung von Einsprüchen und Widersprüchen.
  • Wir vertreten Sie auch vor Gericht.

Bei der Auslegung der Steuergesetze gibt es Spielräume. Steuerpflichtiger, Steuerverwaltung und die Rechtsprechung sind sich hierbei oft uneinig. Daher werden außergerichtliche und gerichtliche Verfahren unvermeidlich. Hierbei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof.

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