Column #col2

Integer condimentum, justo a venenatis vulputate, enim pede porttitor eros, non pretium lorem orci id tortor. Nulla a ligula. Mauris nulla arcu, luctus vel, consequat non, luctus eu, nisi. Mauris volutpat, nunc eget pretium blandit, ligula quam commodo nisl, ac fermentum nibh pede et nulla. In condimentum bibendum nisi. Vestibulum risus.

Nullam placerat varius nibh. Quisque tellus sapien, placerat sed, aliquam sit amet, scelerisque sit amet, nisi. Pellentesque eget leo vitae felis laoreet dictum. Duis pellentesque porttitor sapien. Fusce leo. Nulla leo. Donec mattis, justo nec gravida euismod, massa mi posuere mauris.


Sonderinformation für unsere Mandanten zur geplanten Änderung der Vermögensbesteuerung

 

Die Vermögensbesteuerung erfolgt derzeit aufgrund des 1997 neu geregelten Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

Seit der Unterzeichnung der Koalitionsvereinbarung im Jahr 1998 beschäftigt sich eine Sachverständigenkommission der Bundesregierung Deutschland mit der Aufgabe, eine Grundlage für eine wirtschafts- und steuerpolitisch sinnvolle Vermögensbesteuerung zu erarbeiten. Hierbei bildet die

Bewertung des Grundbesitzes das Kernproblem.

 

In ihrem kürzlich vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt die Kommission mehrheitlich einen grundsätzlichen Systemwechsel bei den Bewertungsverfahren. Hierbei sind Anhebungen der bisher geltenden Grundstückswerte auf bis zu 80% der tatsächlichen Verkehrswerte vorgesehen. Inwieweit in diesem Zuge eventuell persönliche Freibeträge ebenfalls erhöht werden ist fraglich, da die Kommission hierzu keine Vorschläge gemacht hat. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen, ob und inwieweit der Gesetzgeber die Vorschläge umsetzen wird. Vor allem der Anwendungszeitpunkt einer möglichen Gesetzesänderung ist derzeit völlig unklar.

 

Unsere Empfehlung: Angesichts dieser unsicheren Situation sollten bereits konkret für die Zukunft vorgesehene Grundstücksübertragungen eventuell im Jahre 2000 vorgezogen werden, um die Besteuerung nach dem derzeit geltenden Recht zu erlangen.

 

Bei weiteren Fragen bzw. zur Abstimmung Ihres individuellen Beratungsbedarfes wenden Sie sich bitte an Ihr Beratungsteam.

Im November 2000


 

© 2004 - 2009 GHP
powered by evodot GmbH