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Steuerliche Erleichterung für Spender und ehrenamtliche Helfer

 

 

Am 6.7.2007 hat der Bundestag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat nach der Sommerpause gilt als sicher. Das Gesetz bringt rückwirkend zum 1.1.2007 eine ganze Reihe steuerliche Erleichterungen für Privatpersonen und für Unternehmen, die sich in Ehrenämtern, als Übungsleiter oder durch Spenden engagieren. Hier die wichtigsten Vorteile:

·        Spendengrenze angehoben. Bisher konnten Sie nur Spenden steuerlich abziehen, so lange deren Höhe maximal 5 bzw. 10 % Ihrer Gesamteinkünfte betrugen. Diese Grenze wurde nun auf 20 % der Gesamteinkünfte angehoben. Das erleichtert Großspenden an Institutionen, die Ihnen besonders am Herzen liegen (§ 10b Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007).

Auch die Spendenhöchstgrenze für Unternehmen wurde verdoppelt. Bisher galt: Ein Unternehmen kann Spenden bis zur Höhe von 0,2 Prozent der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter eines Jahres steuerlich geltend machen. Rückwirkend ab 1.1.2007 gilt nun die neue Höchstgrenze von 0,4 Prozent (§ 10b Abs. 1 Nr. 2 EStG 2007).

 

·        Grenze für vereinfachten Spendennachweis angehoben. Bei Spenden zum Beispiel in Katastrophenfällen gibt es schon seit längerem den vereinfachten Spendennachweis: Zum steuerlichen Nachweis der Spende genügt dazu einfach ein Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg statt einer ordentlichen Spendenquittung. Bislang galt dieser einfache Spendennachweis nur für Spenden bis 100 €. Diese Grenze wurde jetzt auf 200 € angehoben (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV 2007).

 

Quelle: photocase


 

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