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Verrechnung von Spekulationsverlusten
Seit 2009 werden Veräußerungsgewinne unabhängig von ihrer Haltedauer besteuert. Können Anleger jetzt trotzdem alte Verluste mit neuen Gewinnen verrechnen?
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer seit Januar 2009 können neben Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden erstmals auch Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Vor 2009 konnten Spekulationsgewinne nach Ablauf von 12 Monaten Haltefrist steuerfrei vereinnahmt werden. Immerhin können aber Anleger jetzt ihre alten Verluste mit neuen Gewinnen verrechnen.
Für eine Übergangszeit dürfen alte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die bis 2008 abgelaufen waren, noch aufgerechnet werden gegen abgeltungssteuerpflichtige Veräußerungsgewinne. Die Übergangsfrist gilt bis 2013. dadurch können Verluste aus Spekulationsgeschäften mit künftigen Veräußerungsgewinnen steuersparend verrechnet werden.
Aber das Finanzamt muss zuvor über die Altverluste informiert werden. Erst dann stellt das Finanzamt einen gesonderten Verlustbescheid aus. Ansonsten funktioniert die Sparstrategie gegen die Abgeltungsteuer nicht.
Laufende Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden können nicht mit den Altverlusten verrechnet werden. Die Berücksichtigung der Altverluste wird im Rahmen der Einkommensteuer beantragt.