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Steueranrechnung auf Handwerksleistungen wird ab 2009 verdoppelt


Steuerbonus verdoppelt sich

Bisher gilt: Wenn ein Privatmann eine Handwerkerrechnung bezahlt, kann er ein Fünftel des Lohns von der Steuerschuld abziehen. Dabei können höchstens 3.000 Euro Lohnkosten geltend gemacht werden, maximal kann man also 600 Euro abgezogen bekommen. Mit dem Konjunkturpaket verdoppelt sich beides: Man kann bis zu 6.000 Euro gezahlte Lohnkosten einreichen und bekommt dann maximal 1.200 Euro verrechnet.


Bankbeleg muss vorliegen

Damit das auch funktioniert, muss man allerdings einiges beachten: Die Rechnung des Handwerkers muss aufschlüsseln, wie hoch die Kosten für die Arbeit waren und wie viel beispielsweise für das Material bezahlt wurde. Wie viel also die Fliesen im Bad kosteten und wie hoch der Lohn des Fliesenlegers war, der sie an die Wand klebte. Das sollte man mit dem Handwerker vorher besprechen.


Dann braucht das Finanzamt einen Nachweis, dass die Rechnung gezahlt wurde. Bar mit Quittung wird nicht anerkannt. Es muss der Beleg einer Bank sein, dass das Geld überwiesen wurde –zum Beispiel ein Kontoauszug.


Nur Modernisierungmaßnahmen werden anerkannt

Die Liste dessen, was das Finanzamt anerkennt ist lang: Wände streichen, Böden verlegen, eine Einbauküche oder Fenster erneuern, die Heizungsanlage warten, die Fassade streichen, den Garten neu anlegen. Aber: Es muss sich um Maßnahmen zur Renovierung oder Modernisierung handeln – nicht um den Bau von etwas Neuem. Einen Zaun reparieren zu lassen wird anerkannt – nicht aber die Aufstellung eines neuen Zaunes. Was das Finanzamt anerkennt, wird von der Steuerschuld abgezogen und über die Steuererklärung zurückgezahlt.

 

Unser Tipp:

Um die doppelte Steueranrechnung zu erhalten, sollten Investitionen möglichst nach 2009 verschoben werden.


 

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