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Rürup-Rente wird attraktiver
Am 24. November 2006 verabschiedete der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2007. Innerhalb dieses Gesetzes wurde die Steuerfalle bei der Rürup-Rente (Basisrente) abgeschafft. Somit wirken Beiträge für die Rürup-Rente rückwirkend zum 1. Januar 2006 ab dem ersten Euro steuermindernd.
Vor allem Selbstständige profitieren von den neuen Regeln. Bisher verpuffte die Steuerersparnis durch die Altersvorsorge häufig. Berücksichtigt werden bei Ledigen Beiträge bis zu 20 000 Euro und Ehepaare bis zu 40 000 Euro. Diese Höchstbeträge umfassen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufständischen Versorgungswerken. Die in 2006 gezahlten Beiträge sind zu 62 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Der Steuerspareffekt ist umso größer, je höher der persönliche Steuersatz ausfällt. 2007 sind es 64 Prozent - bis durch jährliche Steigerungen von zwei Prozentpunkten die volle Abzugsfähigkeit im Jahre 2025 erreicht ist.
Die Frage, ob sich die Rürup-Rente für Selbständige lohnt, war bisher ein kompliziertes Rechenexempel. Grund dafür ist die Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüft, ob der Abzug der Aufwendungen für Versicherungen und Vorsorge nach altem oder neuem Recht für den Versicherten günstiger ist. Ledige Selbständige können nach altem Recht 5069 Euro im Jahr für sämtliche Versicherungsaufwendungen geltend machen. Dazu gehören auch Beiträge zur Kranken-, Lebens- oder Haftpflichtversicherung. Nach neuem Recht sind es nur 2400 Euro, allerdings zuzüglich der Aufwendungen für die Rürup-Rente. Wer also schon hohe Aufwendungen für andere Versicherungen hatte und der 5069-Euro-Regel unterlag, dem konnte es passieren, dass er seine Beiträge zur Rürup-Rente nicht vollständig oder überhaupt nicht geltend machen konnte.
Durch die neue Regelung können jetzt auch Selbstständige ihre Einzahlungen ab dem ersten Euro steuerlich absetzen, unabhängig von ihren übrigen Versicherungsbeiträgen. Ein lediger Selbständiger, der den Pauschalbetrag von 5069 Euro bereits ausgeschöpft hat, kann die Rürup- Einzahlungen dann zusätzlich geltend machen.
Insbesondere Selbständige und Gutverdiener können von dieser Regelung im Jahressteuergesetz 2007 profitieren und noch dieses Jahr einen entsprechenden Vertrag abschließen. Um die steuerlich optimale Höhe der Beiträge zu einer Rürup-Rente ermitteln zu können, beraten Sie die Steuerberater von Grüter∙Hamich & Partner gern.
Wegen der Herabsetzung der Garantieverzinsung von 2,75 % auf 2,25 % ab 2007 besteht akuter Handlungsbedarf. Nutzen Sie den höchstmöglichen zusätzlichen Sonderausgabenabzugs noch für das Veranlagungsjahr 2006.
Wir haben für Sie eine Antwort auf die nachfolgenden Fragen:
1. Wie kann ich mir in Zeiten sinkender Rentenansprüche
eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen?
2. Welche Teile der Beiträge sind über die Steuer
finanzierbar?
3. Wie hoch ist meine spätere Rente aus der zusätzlichen
Altersversorgung?
4. Welche Teile der Rente unterliegen in der späteren
Auszahlungsphase der Versteuerung?
Unser Angebot an Sie: Damit Sie diese Fragen zuverlässig und sicher beantworten können bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Wir ermitteln für Sie den Beitrag, der Ihnen den
höchstmöglichen steuerlichen Vorteil ermöglicht
- Im Gespräch erläutern wir, vor allem für Sie verständlich,
- die erarbeiteten Ergebnisse
- Dann legen wir gemeinsam, unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation, die Höhe des Beitrags fest
- Auf Wunsch holen wir zwei Angebote bei Versicherungsgesellschaften ein.
- Wir zeigen Ihnen auf, in welcher Höhe die spätere Rentenzahlung der Besteuerung unterworfen wird.
Ihre Investition: Die o.g. Leistungen rechnen wir mit einem
Pauschalhonorar i.H.v. 270,00 Euro zzgl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer ab.
Sofern Interesse an unserem Beratungsangebot besteht, stehen wir Ihnen gern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.