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Die neue Abgeltungsteuer ab 2009
Optimieren Sie bis spätestens 31. Dezember 2008 Ihre Geldanlagen im steuerlichen Bereich. Denn ab 1. Januar 2009 werden für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen 25% Abgeltungsteuer fällig.
Die Abgeltungsteuer ist lediglich für Privatanleger interessant und ihr Konzept beruht auf einem Steuerabzug auf Kapitalvermögen an der Quelle. Mit der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer des Anlegers grundsätzlich abgegolten. Damit ist ab 2009 die Angabe der im Inland erzielten Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich.
Mit der Schaffung der Abgeltungsteuer wird ab 1. Januar 2009 die Besteuerung der Einkunftsart „Kapitalvermögen“ wesentlich ausgeweitet. Grundsätzlich fallen dann alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zins- und Dividendenerträge unter diese neue Regelung. Des Weiteren erfasst die Abgeltungsteuer Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren.
Steuerpflichtige, die einen persönlichen Steuersatz von unter 25% haben, können auch weiterhin in der Einkommensteuererklärung ihre Kapitaleinkünfte angeben. Das Finanzamt wird dann eine sogenannte „Günstigerprüfung vornehmen, wenn Sie von ihrem Kreditinstitut eine Steuerbescheinigung einreichen. In diesen Fällen wird die bereits abgeführte Abgeltungsteuer angerechnet.
Weitere Informationen zur Abgeltungsteuer und deren Anwendung bei den verschiedenen Geldanlagen erhalten Sie von unseren Steuerberatern.