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Steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen´
Unsere Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass bei Betriebsprüfungen die steuerliche Behandlung der Firmenfahrzeuge ein Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung ist.
Besonderes Augenmerk legen die Prüfer dabei auf ein ordnungsgemäßes und zeitnah geführtes Fahrtenbuch. Denn Mandanten, die einen Firmenwagen nutzen und ein Fahrtenbuch führen, können dadurch der ungünstigeren 1%-Regelung entgehen. Die Richtigkeit der Angaben wird von den Finanzbeamten kleinlich geprüft, da diese nur zu gut wissen, dass Fahrtenbücher nicht immer kontinuierlich geführt werden. Fehler bei der Fahrtenbuchführung führen dazu, dass mitunter die Beweiskraft des gesamten Fahrtenbuches in Frage gestellt wird. Mit folgenden Überprüfungen ist dabei zu rechnen:
- Tankquittungen enthalten die Anschrift der Tankstelle und ein Rechnungsdatum. Der Prüfer prüft dann, ob die Ortsangabe auf den Tankbelegen mit dem Fahrtenbuch übereinstimmt. Auch Bewirtungsbelege, Unfallberichte, Terminabsprachen etc. enthalten Orts- und Datumsangaben, die der Prüfer heranzieht.
- Bescheinigungen über Abgassonderuntersuchungen etc. enthalten auch Datumsangaben. Dass heißt, dass sich der PKW an diesem Tag – zumindest zeitweise – in der Werkstatt oder beim TÜV befunden haben muss. Dieses Datum muss dann mit den Eintragungen im Fahrtenbuch übereinstimmen.
Nach neuer Rechtsprechung ist ein Fahrtenbuch das über Excel geführt wurde nicht ordnungsgemäß.
Weiter müssen wir für die 1% Methode den Bruttolistenpreis nachweisen. Hierfür reicht die Kaufrechnung bzw. die Leasingabrechnung nicht aus. Die Prüfer bestehen auf einen Nachweis des Autohauses über den Bruttolistenpreis.
Von der Kfz-Steuerstelle bringen die Prüfer in der Regel eine Liste aller zugelassenen Fahrzeuge mit. Sollten im Bestand mehrere Fahrzeuge vorhanden sein, ist es ratsam, eine Aufstellung über die Nutzung der einzelnen Fahrzeuge zu führen. Die nur betrieblich genutzten Fahrzeuge sollten aus der Liste klar zu erkennen sein.
Haben Sie zu diesem Thema weitere Fragen, dann beraten Sie unsere Mitarbeiter in den Kanzleien ausführlich.