Tipp des Monats

03.01.2012 | Pflicht zur Arbeitsgenehmigung für Saisonkräfte entfällt

Landwirtschaftliche Buchstelle

Am 7. Dezember 2011 entschied das Bundeskabinett, dass die Arbeitserlaubnispflicht für Saisonkräfte aus Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Januar 2012 entfällt. Damit können Land- und Forstwirte und Gärtner in Deutschland Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitsgenehmigung bis zu sechs Monaten im Kalenderjahr beschäftigen.

Dies bedeutet unter anderem für Sonderkulturbetriebe eine enorme Arbeitserleichterung gegenüber dem Jahr 2011. Durch die Umleitung des Genehmigungsverfahrens im Mai 2011 von den Arbeitsverwaltungen auf die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit ergaben sich erhebliche Komplikationen. Ab Januar 2012 entfällt das zeitaufwendige Verfahren. Dies bedeutet auch, dass die Vermittlungsgebühr in Höhe von 60 Euro pro Saisonkraft von den Betrieben nicht mehr gezahlt werden muss.

GHP-Tipp

Trotz dieser Erleichterung ab Januar 2012, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien mindestens 30 Stunden pro Woche beschäftigen und die Beschäftigungsdauer im Kalenderjahr höchstens sechs Monate beträgt.

Der Wegfall der Arbeitsgenehmigungspflicht gilt nur für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und das Hotel- und Gaststättengewerbe.