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16.01.2012 | Steuervereinfachungs-gesetz 2011

Am 23. September stimmte der Bundesrat endgültig dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu. Zu den Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren kam es im Juli 2011, weil der Bundesrat dem von der Regierung verabschiedeten Gesetzesentwurf nicht zustimmte.

Nachdem die Bundesregierung im Vermittlungsausschuss auf die „Zweijahres-Steuererklärung“ verzichtete, war der Weg für 35 Steuervereinfachungen geebnet. Die meisten Regelungen treten 2012 in Kraft, zwei gelten rückwirkend schon 2011.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK:

Anhebung des Arbeitnehmer- Pauschbetrag auf 1.000 Euro

Bereits für den Veranlagungszeitraum 2011 steigt der Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro. Die finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt etwa 330 Millionen Euro pro Jahr. Um bürokratische Belastungen für den Arbeitgeber zu vermeiden, wird der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag erst für Lohnzahlungszeiträume ab Dezember 2011 berücksichtigt.

Vereinfachung bei den Kinderbetreuungskosten/ Kindergeld

Ab 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen und einheitlich als Sonderausgaben abziehen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Damit profitieren mehr Familien als zuvor.

Des Weiteren werden die Anspruchsvoraussetzungen reduziert. Betreuungskosten für Kinder können ab 2012 ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.

Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale

Ab 2012 vereinfacht sich die Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale. Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.

Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute

Bisher gibt es sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten. Dies bedingte einerseits ein komplexes Regelungswerk, andererseits entstehen praktische Schwierigkeiten beim Wechsel der Varianten. Zur Vereinfachung der Besteuerungspraxis sieht das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine Reduzierung auf vier Veranlagungs- und Tarifvarianten vor, wobei es keine Schlechterstellungen für Ehegatten geben wird.

Diese Änderung gilt ab der Steuererklärung 2013.

INFORMATIONEN - Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Ihren Berater von Grüter • Hamich & Partner.